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Die Agentur für private Arbeitsvermittlung oder Dritte
können Links zu anderen Webseiten ("Sites") oder Quellen erstellen.
Die Agentur für private Arbeitsvermittlung verfügt über keinerlei
Kontroll-möglichkeiten über solche Sites und Quellen und
ist für die Verfügbarkeit solcher externen Sites oder Quellen
nicht verantwortlich oder haftbar, macht sich Inhalte, die auf solchen
Sites oder Quellen zugänglich sind, nicht zu eigen und schließt
jede Haftung oder Gewähr-leistung in Bezug auf diese aus, soweit
keine positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte besteht.
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Ein privater Arbeitsvermittler hilft
dem Arbeitsuchenden dabei einen passenden Arbeitsplatz zu finden.
Dabei kann der private Arbeitsvermittler jedoch keine Garantie
dafür geben, dass er einen passenden Arbeitsplatz für
den Arbeitssuchenden findet.
Für eine erfolgreiche Arbeitsplatzsuche
benötigt der private Arbeitsvermittler Unterlagen von dem
Arbeitssuchenden, wie z. B. Lebenslauf, Zeugnisse und ein Passfoto.
Bevor der private Arbeitsvermittler
mit der Suche beginnt, benötigt er von dem Arbeitssuchenden
einen ausgefüllten und unterzeichneten Vermittlungsvertrag.
Ohne diesen Vermittlungsvertrag wird der private Arbeitsvermittler
nicht tätig.
Laut dem Vermittlungsvertrag wird
der private Arbeitsvermittler entweder mit dem Vermittlungsgutschein
(erhältlich bei der Bundesagentur für Arbeit) und somit
für den Arbeitssuchenden kostenfrei oder, falls der Arbeitssuchende
diesen Gutschein nicht erhält, durch eine festgelegte Gebühr
(vom Arbeitssuchenden) bezahlt. Diese Gebühr fällt nur
an, wenn der Arbeitssuchende einen Arbeitsvertrag zur Festanstellung
unterschrieben hat.
Weitere Informationen erhalten
Sie in der folgenden PDF-Broschüre. 
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