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Aufgaben eines Arbeitsvermittlers
 
 

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Ein privater Arbeitsvermittler hilft dem Arbeitsuchenden dabei einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Dabei kann der private Arbeitsvermittler jedoch keine Garantie dafür geben, dass er einen passenden Arbeitsplatz für den Arbeitssuchenden findet.

Für eine erfolgreiche Arbeitsplatzsuche benötigt der private Arbeitsvermittler Unterlagen von dem Arbeitssuchenden, wie z. B. Lebenslauf, Zeugnisse und ein Passfoto.

Bevor der private Arbeitsvermittler mit der Suche beginnt, benötigt er von dem Arbeitssuchenden einen ausgefüllten und unterzeichneten Vermittlungsvertrag. Ohne diesen Vermittlungsvertrag wird der private Arbeitsvermittler nicht tätig.

Laut dem Vermittlungsvertrag wird der private Arbeitsvermittler entweder mit dem Vermittlungsgutschein (erhältlich bei der Bundesagentur für Arbeit) und somit für den Arbeitssuchenden kostenfrei oder, falls der Arbeitssuchende diesen Gutschein nicht erhält, durch eine festgelegte Gebühr (vom Arbeitssuchenden) bezahlt. Diese Gebühr fällt nur an, wenn der Arbeitssuchende einen Arbeitsvertrag zur Festanstellung unterschrieben hat.

Weitere Informationen erhalten Sie in der folgenden PDF-Broschüre.

 
 
© Guido Stamm 1stagency.net 2001